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Kassen Mitteilungsverfahren 2025

Seit dem 01.01.2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Bereits vorhandene Kassen müssen bis spätestens 31.07.2025 dem Finanzamt mitgeteilt werden (Nachmeldefrist).


Das mitzuteilende elektronische
Aufzeichnungssystem ist einer Betriebsstätte eindeutig zuzuordnen.

Sollten Sie sich ein neues Kassensystem ab dem 01.07.2025 anschaffen, müssen Sie dieses innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitteilen.
Die Mitteilung an das Finanzamt darf grundsätzlich nur elektronisch erfolgen.
Hierzu dient das Programm "Mein ELSTER" oder alternative Software, die über eine ERiC Schnittstelle verfügt.

Hier können Sie sich die Ausfüllanleitung zur Mitteilung elektronischer Aufzeichnungsgeräte vom Bundesministerium der Finanzen herunterladen.